Antigen-Schnelltest
Impfaktionen
In Kooperation mit der Stadt Rheine werden regionale Ärzte einige Impfaktionen in der Stadthalle Rheine durchführen. Informationen zum Impfstoff erhalten Sie vor Ihrer Anmeldung.
Über folgendem Link können Sie sich Ihren Impftermin buchen.
So ist der Ablauf
Ablauf Schnelltest
Sie reservieren einen Online-Termin mit Uhrzeit. Wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail mit einem QR-Code.
Sie erscheinen pünktlich, mit einem gültige Ausweisdokument inkl. Lichtbild, zu ihrer angegebenen Zeit am Eingang des Testzentrums. Wir entnehmen einen schmerzfreien vorderen Nasenabstrich durch medizinisch geschultes Personal unter ärztlicher Kontrolle.
Wir werten Ihren Antigen-Schnelltest umgehend aus und Sie erhalten innerhalb 30 Minuten Ihr digitales Testergebnis per E-Mail.
Ablauf Impfung
Sie reservieren einen Online-Termin mit Uhrzeit. Wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail mit einem QR-Code und alle benötigten Unterlagen zu.
Bitte bereiten Sie alle zugesandten Unterlagen vor und füllen Sie diese aus.
Halten Sie am Eingang bitte ihren Ausweis, die zugesandten und ausgefüllten Unterlagen sowie ihre Versichertenkarten bereit.
So finden Sie uns
TESTZENTRUM
Der Zugang zum Testzentrum befindet sich am Bernburgplatz und ist barrierefrei.
Das Parkhaus an der Stadthalle bietet ausreichend Parkmöglichkeiten.
Impfzentrum
Der Zugang zum Impfzentrum befindet sich auf der unteren Terrasse der Stadthalle am Timmermanufer.
Das Parkhaus an der Stadthalle bietet ausreichend Parkmöglichkeiten.
Öffnungszeiten
Testzentrum
Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 12:00 - 18:00 Uhr
Impfzentrum
Die Öffnungszeit variiert nach Verfügbarkeit des Impfstoffes.
Fragen und Antworten
Wenn Sie vor dem Zusammentreffen mit Familienmitgliedern oder Freunden, vor einem Besuch im Krankenhaus, Altenheim oder einer ähnlichen Einrichtung oder aber vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz wissen möchten oder ggf. nachweisen müssen, dass Sie aktuell keine SARS-CoV-2 Viren übertragen, kann der Antigen-Schnelltest darüber in kurzer Zeit Klarheit verschaffen.
Zum Schutz unserer Mitarbeiter und anderer Testpersonen ist die Durchführung bei akuten Corona-Symptomen nicht möglich den Corona-Antigen-Schnelltest durchzuführen.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass sich ab Samstag, 13. November 2021, jede*r Bürger*in wieder einmal die Woche kostenlos mit einem Antigen-Schnelltest testen lassen darf. In unseren Corona-Test-Zentren bieten wir diese Tests an. Die Kosten für einen PCR-Test werden nach behördlicher Anordnung oder einem positiven Antigen-Schnelltest übernommen.
Online buchbar ist der Corona-Antigen-Schnelltest generell ab 18 Jahren. Eltern können für Ihre nicht volljährigen Kinder ebenfalls einen Test buchen, bereits ab einem Alter von 3 Jahren. Unter 14-jährige dürfen den Test nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen machen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen den Corona-Antigen-Schnelltest ebenfalls buchen, wenn eine Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form vorliegt. Bitte Erklärung muss dann zum Testtermin vorgelegt werden.
Um die Wartezeit für Sie so kurz wie möglich zu halten, bitten Sie um eine vorherige Registrierung.
Dazu kann es leider kommen. Die Anmeldezeiten dienen dazu, eine möglichst gleichmäßige Auslastung zu erreichen. Wir versuchen die Kapazitäten so zu steuern, dass Wartezeiten so gering wie möglich gehalten werden können.
Wir möchten allen Testpersonen zeitnah das Testergebnis zukommen lassen um eine reibungslose und termingerechte Abwicklung zu gewährleisten. Daher ist es unverzichtbar pünktlich zu Ihrem online gebuchten Termin zu erscheinen. Sollten Sie den online gebuchten Termin nicht einhalten können, ist es möglich den Termin zu stornieren.
Sollten Sie den online gebuchten Termin für ihren kostenpflichtigen PCR Test nicht einhalten können, ist es möglich den Termin mit mindestens 24 Stunden Vorlauf kostenlos über Ihren Zahlungsdienstleister zu stornieren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Erstattung nicht mehr möglich. Termine in Wochen mit Feiertagen können grundsätzlich nicht storniert werden. Die Zahlung vor Ort per EC-Karte ist zu diesen Daten ausgeschlossen.
Bereits 30 Minuten nach Ihrer Testung erhalten Sie das Ergebnis per Mail.
Nach einem positiven Antigen-Schnelltest sollte der Befund mittels eines zusätzlichen PCR-Tests überprüft werden. Da es sich um eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheit handelt, informieren wir das Gesundheitsamt über Ihren Befund automatisch. Das Gesundheitsamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen und die Rückverfolgung Ihrer Kontaktpersonen sicherzustellen. Sie können aktiv mithelfen und bereits eine Liste an Kontaktpersonen für das Gesundheitsamt vorbereiten.
In äußerst seltenen Fällen kann es zu einem ungültigen Testergebnis kommen. In diesem Fall werden Sie direkt von uns informiert und können kostenfrei und kurzfristig einen neuen Corona-Antigen-Schnelltest durchführen.
Analog eines PCR-Abstrichs wird dem Antigen-Schnelltest eine Probe am vorderen Nasenbereich entnommen. Im Anschluss wird die Probe anschließend in eine Testkassette eingebracht, um spezielle Nukleoproteide Fragmente des SARS-CoV-2 Virus nachzuweisen. Bereits nach ca. 30 Minuten erhalten Sie die schnelle Diagnose des Antigen-Schnelltests in digitaler Form.
Der von uns verwendete Corona-Antigen-Schnelltest verfügt über eine Sensitivität von 92,00% (CI 95%: 83,63%-96,28%) und eine Spezifität von 99,26% (CI 95%: 95,92%-99,87%). Er erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen und kann SARS-CoV-2 folglich mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nachweisen oder ausschließen.
Der von uns verwendete Corona-Antigen-Schnelltest ist von den dafür zuständigen staatlichen Stellen, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet. Das RKI und das Bundesgesundheitsministerium sehen Corona-Antigen-Schnelltests inzwischen als elementare Bestandteile der Teststrategie an. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Befolgen Sie die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI), insbesondere die AHA+C+L Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, Tragen von Alltagsmasken, Corona-Warnapp nutzen und regelmäßiges Lüften von Räumlichkeiten.
Ja, das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Teststrategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei einer Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder ein negativer Antigen-Test vorzulegen ist. Dieser Testnachweis kann in Papierform oder als elektronisches Dokument vorgelegt werden. Weitere Details auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Corona-Bestimmungen sind weltweit verschieden und generell entscheidet immer das Land, bzw. sogar das Hotel, in welches Sie reisen möchten, welcher Nachweis benötigt wird. In den meisten Fällen wird ein PCR Test erwartet. Weitere Details finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Wir empfehlen Ihnen vor Antritt der Reise, sich über die entsprechenden Bestimmungen Ihres Reiselandes zu informieren.